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   FG München, 27.02.2017 - 2 V 2628/16   

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FG München, 27.02.2017 - 2 V 2628/16 (https://dejure.org/2017,63850)
FG München, Entscheidung vom 27.02.2017 - 2 V 2628/16 (https://dejure.org/2017,63850)
FG München, Entscheidung vom 27. Februar 2017 - 2 V 2628/16 (https://dejure.org/2017,63850)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Erweiterung der Prüfungsanordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erweiterung der Prüfungsanordnung; Ermessensentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Erweiterung der Prüfungsanordnung - Ermessensentscheidung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (35)

  • BFH, 25.07.1991 - XI R 27/89

    Umfang der tatsächlichen Feststellungen - Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen

    Auszug aus FG München, 27.02.2017 - 2 V 2628/16
    Zwar gehört ein zutreffender Bargeldanfangsbestand zu den Kernelementen jeder Bargeldverkehrsrechnung (vgl. BFH in BFH/NV 1991, 796).

    Bankkonto und den Bareinnahmen im Jahr 2012 sowie über das Bestreiten des Lebensunterhalts im eingeschränkten Prüfungszeitraum keine Angaben gemacht hat (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 1991 XI R 27/89, BFH/NV 1991, 796, BFH-Beschlüsse vom 2. Juli 1999 V B 83/99, BFH/NV 1999, 1450; vom 13. Juni 2013 X B 132-133/12, BFH/NV 2013, 1593; und BFH-Urteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BStBl II 1989, 462).

  • BFH, 16.09.2014 - X R 30/13

    Erweiterung des Prüfungszeitraums einer Außenprüfung wegen der Erwartung nicht

    Auszug aus FG München, 27.02.2017 - 2 V 2628/16
    Bloße Vermutungen oder die schlichte Möglichkeit von Mehrsteuern genügen nicht (vgl. BFH-Urteil vom 16. September 2014 X R 30/13, BFH/NV 2015, 150, m.w.N.).

    Die Entscheidung der Erweiterung der Prüfungsanordnung hat auf Tatsachen aus dem eingeschränkten Prüfungszeitraum beruht, die nach dem Gesamtbild der Verhältnisse des bargeldintensiven und seit 2007 hauptberuflich ausgeübten Gewerbebetriebs des Antragstellers erwarten haben lassen, dass sich ähnliche Ergebnisse ebenso in den davorliegenden Besteuerungszeiträumen einstellen werden (vgl. BFH in BFH/NV 1994, 677, und in BFH/NV 2015, 150).

  • BFH, 14.09.1993 - VIII R 56/92

    Verfahrensrecht; Zeitliche Erweiterung einer Prüfungsanordnung (§ 91 AO )

    Auszug aus FG München, 27.02.2017 - 2 V 2628/16
    Mit nicht unerheblichen Änderungen der Besteuerungsgrundlagen kann auch zu rechnen sein, wenn bereits die Prüfung des eingeschränkten Prüfungszeitraums nicht unerhebliche Steuernachforderungen ergeben hat und nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu erwarten ist, dass sich ähnliche Ergebnisse auch in den davorliegenden Besteuerungszeiträumen einstellen werden (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 14. September 1993 VIII R 56/92, BFH/NV 1994, 677, Urteil des Finanzgerichts Köln vom 17. Februar 2004 13 K 6366/01, EFG 2004, 1280, m. w. N.).

    Die Entscheidung der Erweiterung der Prüfungsanordnung hat auf Tatsachen aus dem eingeschränkten Prüfungszeitraum beruht, die nach dem Gesamtbild der Verhältnisse des bargeldintensiven und seit 2007 hauptberuflich ausgeübten Gewerbebetriebs des Antragstellers erwarten haben lassen, dass sich ähnliche Ergebnisse ebenso in den davorliegenden Besteuerungszeiträumen einstellen werden (vgl. BFH in BFH/NV 1994, 677, und in BFH/NV 2015, 150).

  • BFH, 03.03.2006 - IV B 39/04

    Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung

    Auszug aus FG München, 27.02.2017 - 2 V 2628/16
    Ob, wie der Antragsteller bisher vorträgt, sich die von der Prüferin festgestellten Differenzen tatsächlich (noch) weitestgehend ausräumen lassen, ist für die Rechtmäßigkeit der Verlängerung des Prüfungszeitraums unerheblich (vgl. BFH-Beschluss vom 3. März 2006 IV B 39/04, BFH/NV 2006, 1250.

    Daher bedarf es auch bei der Frage, ob eine Prüfungsanordnung erweitert werden darf bzw. durfte, weder seitens des Antragsgegners noch seitens des Finanzgerichts einer abschließenden Prüfung der sich aus den vorläufigen Feststellungen der Außenprüfung ergebenden materiell-rechtlichen Fragen (vgl. BFH in BFH/NV 2006, 1250).

  • FG München, 02.03.2011 - 9 K 2984/09

    Adressat einer Prüfungsanordnung; Ermessensgerechte Erweiterung des

    Auszug aus FG München, 27.02.2017 - 2 V 2628/16
    aaa) Bei der Ausdehnung einer Betriebsprüfung wegen zu erwartender nicht unerheblicher Steuernachforderungen (§ 4 Abs. 2 BpO) lässt die Rechtsprechung -ohne eine feste Grenze vorzugebenbei einem Mittelbetrieb bereits Mehrsteuern aus sämtlichen Steuerarten von mindestens 1.533,87 EUR für das Kalenderjahr ausreichen (vgl. zum Vorliegen einer nicht unerheblichen Steuernachforderung, BFH-Urteile vom 28. April 1988 IV R 106/86, BStBl II 1988, 857; vom 24. November 1988 IV R 199/85, BFH/NV 1989, 548; Urteil des Finanzgerichts München vom 2. März 2011 9 K 2984/09, EFG 2011, 1269, Beschluss des Finanzgerichts München vom 18. Dezember 2013 10 V 3341/13, juris).

    Bei Kleinbetrieben -wie dem des Antragstellerssoll eine Erweiterung unterbleiben, wenn mit Steuernachforderungen von weniger als ca. 500 EUR je Veranlagungsjahr zu rechnen ist (vgl. Urteil des Finanzgerichts München in EFG 2011, 1269).

  • FG Köln, 17.02.2004 - 13 K 6366/01

    Ermessensfehlerhafte Anordnung der Prüfungserweiterung

    Auszug aus FG München, 27.02.2017 - 2 V 2628/16
    Mit nicht unerheblichen Änderungen der Besteuerungsgrundlagen kann auch zu rechnen sein, wenn bereits die Prüfung des eingeschränkten Prüfungszeitraums nicht unerhebliche Steuernachforderungen ergeben hat und nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu erwarten ist, dass sich ähnliche Ergebnisse auch in den davorliegenden Besteuerungszeiträumen einstellen werden (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 14. September 1993 VIII R 56/92, BFH/NV 1994, 677, Urteil des Finanzgerichts Köln vom 17. Februar 2004 13 K 6366/01, EFG 2004, 1280, m. w. N.).

    Die für die Ausübung des Verwaltungsermessens angestellten Erwägungen müssen dabei in dem zu überprüfenden Ausgangsbescheid, spätestens aber in der Einspruchsentscheidung enthalten sein (vgl. Finanzgericht Köln in EFG 2004, 1280).

  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus FG München, 27.02.2017 - 2 V 2628/16
    Bankkonto und den Bareinnahmen im Jahr 2012 sowie über das Bestreiten des Lebensunterhalts im eingeschränkten Prüfungszeitraum keine Angaben gemacht hat (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 1991 XI R 27/89, BFH/NV 1991, 796, BFH-Beschlüsse vom 2. Juli 1999 V B 83/99, BFH/NV 1999, 1450; vom 13. Juni 2013 X B 132-133/12, BFH/NV 2013, 1593; und BFH-Urteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BStBl II 1989, 462).
  • BFH, 16.02.2006 - X B 57/05

    Führung Kassenbuch - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

    Auszug aus FG München, 27.02.2017 - 2 V 2628/16
    Nach § 63 Abs. 1 UStDV müssen die Aufzeichnungen so beschaffen sein, dass es einem sachverständigen Dritten innerhalb einer angemessenen Zeit möglich ist, einen Überblick über die Umsätze des Unternehmens und die abziehbaren Vorsteuern zu erhalten (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Februar 2006 X B 57/05, BFH/NV 2006, 940, m.w.N.).
  • BFH, 13.03.2013 - X B 16/12

    Schätzungsbefugnis bei einer Einnahmen-Überschussrechnung, wenn der

    Auszug aus FG München, 27.02.2017 - 2 V 2628/16
    Zwar besteht für Einnahme-Überschussrechner nach § 4 Abs. 3 EStG keine Pflicht gemäß § 146 Abs. 1 Satz 2 AO zur Kassenbuchführung -davon ist auch der Antragsgegner in seiner Einspruchsentscheidung ausgegangen- (vgl. BFH-Beschluss vom 13. März 2013 X B 16/12, BFH/NV 2013, 902, m.w.N.), jedoch ergibt sich für Unternehmen, die den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, eine Verpflichtung zur Einzelaufzeichnung aus § 22 UStG i.V.m. §§ 63 bis 68 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV).
  • FG Münster, 04.12.2015 - 4 K 2616/14

    Umsatz- und Gewinnhinzuschätzungen bei einem Restaurant mit

    Auszug aus FG München, 27.02.2017 - 2 V 2628/16
    Wer nahezu ausschließlich Bargeschäfte tätigt -wie der Antragsteller-, sollte daher neben einer geordneten Belegsammlung Bareinnahmen und -ausgaben täglich handschriftlich aufzeichnen (vgl. BFH-Beschluss vom 2. September 2008 V B 4/08, juris; Urteil des Finanzgerichts Münster vom 4. Dezember 2015 4 K 2616/14, EFG 2016, 169).
  • BFH, 02.09.2008 - V B 4/08

    Führung von Aufzeichnungen nach § 22 UStG bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3

  • BFH, 13.06.2013 - X B 132/12

    Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen nach Einbuchung ungeklärter Einnahmen

  • BFH, 28.06.2000 - I R 20/99

    Beschränkung der Ap auf bestimmte Sachverhalte?

  • BFH, 02.07.1999 - V B 83/99

    Ungeklärter Vermögenszuwachs

  • BFH, 15.05.2007 - I B 10/07

    Festsetzungsverjährung; Außenprüfung

  • BFH, 09.11.2010 - VIII S 8/10

    Rechtmäßigkeit einer zweiten Anschlussprüfung bei einem Kleinbetrieb - Keine

  • BFH, 28.04.1988 - IV R 106/86

    Betriebsprüfung - Ausdehnung einer Betriebsprüfung - Steuernachforderung -

  • BFH, 11.08.2005 - XI B 207/04

    Außenprüfung - Erweiterung des Prüfungszeitraums

  • BFH, 17.12.2002 - X S 10/02

    Prüfungsanordnung für Kleinstbetrieb; Vollziehung einer Prüfungsanordnung

  • BFH, 02.11.1999 - I B 20/99

    Versäumung der Rechtsmittelfrist; Längerer Urlaub

  • FG München, 25.03.2010 - 14 V 3963/09

    Prüfungsanordnung bei vermuteter Steuerhinterziehungährung - Zulässigkeit der

  • BFH, 24.11.1988 - IV R 199/85

    Zulässigkeit einer Betriebsprüfung auf Grund diverser Verstöße des

  • FG München, 18.12.2013 - 10 V 3341/13

    Befugnis zum und Anforderungen an den Erlass einer Prüfungsanordnung - Erteilung

  • BFH, 28.09.2011 - VIII R 8/09

    Willkür- und Schikaneverbot bei Erlass einer Prüfungsanordnung - Vorlage- und

  • BFH, 03.04.2013 - V B 125/12

    Aufteilung eines Gesamtkaufpreises - Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei

  • BFH, 23.07.1999 - VI B 116/99

    Zufluß von Arbeitslohn bei Aktienoptionsrechten

  • BFH, 24.02.2000 - IV B 83/99

    Nachträgliche Fahrtenbuchaufzeichnungen

  • BFH, 25.08.1998 - II B 25/98

    Lebensversicherungen zur Befreiung von der Pflichtversicherung

  • BFH, 21.06.2012 - IV R 42/11

    Umfang der Erweiterung einer Außenprüfung - Anschlussrevision als prozessualer

  • BFH, 20.03.2002 - IX S 27/00

    AdV; Sicherheitsleistung

  • BFH, 10.02.2010 - V S 24/09

    Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung

  • BFH, 15.01.1998 - IX B 25/97

    Antragsbefugnis bei Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die

  • BFH, 07.06.1994 - IX R 141/89

    Ernstliche Zweifel, ob erhöhte Absetzungen für einzelne Modernisierungsmaßnahmen

  • BFH, 21.07.1994 - IX B 78/94

    Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides - Räumung

  • BFH, 10.12.2013 - IV B 63/13

    Totalgewinnprognose bei geplanter Verschenkung eines Personengesellschaftsanteils

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